"Ein Parteiverbot braucht Antragsteller und Richter, aber keine Öffentliche Meinung."
(Christoph Müller)
(Bild: ChatGPT)
siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__43.html
Ein Parteiverbotsverfahren ist also eine rein juristische Angelegenheit; als juristischer Laie mische ich mich jedenfalls nicht ein.